In Deutschland belief sich die Zahl Pflegebedürftiger Ende 2015 auf ca. 2,86 Mio. Menschen. Rund 2/3 der Pflegebedürftigen werden zuhause oder in Wohngemeinschaften
(nicht stationär) betreut. Wenn auch Sie zu dieser Gruppe gehören, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ihre monatlichen kostenlosen Pflegehilfsmittel.
Folgende drei Voraussetzungen müssen bei Ihnen zutreffen, um die volle Kostenübernahme (SGB XI §40 Abs.2) durch die Pflegekasse zu erhalten:
Für Pflegehilfsmittel benötigen Sie kein Rezept des Arztes. Sie brauche nur den entsprechenden Antrag ausfüllen und an uns zurückschicken. Wir kümmern uns um alles Weitere. Hier geht es zu den Antragsunterlagen...
Bettschutzeinlagen (zum Einmalgebrauch und wiederverwendbar)
(zum Einmalgebrauch, verschiedene Größen und Sorten)
desinfektion (verschiedene Größen)
Händedesinfektion (verschiedene Größen)
Mundschutz und FFP2 Masken
(zum Einmalgebrauch)
Schutzschürzen (zum Einmalgebrauch und wiederverwendbar)
PflegePaket
Wir haben für Sie unseren Service erweitert und bieten Ihnen ein PflegePaket mit
erstattungsfähigen monatlichen Pflegehilfsmitteln an. Nach Ihren Bedürfnissen wählen Sie eine unserer sechs Varianten des PflegePakets aus.
Sollten Sie keinen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel haben, können Sie natürlich die genannten Produkte käuflich bei uns erwerben. Sprechen Sie uns einfach an.
HEIL & HILFSMITTEL Robbert | Bernsdorfer Straße 291 | 09125 Chemnitz